Berufstauglichkeit

ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG VOR AUSBILDUNGSBEGINN

Einige Lehrausbildungsbetriebe verlangen eine Beruftauglichkeitsuntersuchung vor Abschluss des Ausbildungsvertrages. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres übernimmt das staatliche Gewerbeaufsichtsamt die entstehenden Kosten. Ab dem 18.Geburtstag trägt der Patient die Kosten selbst.

Die Untersuchung umfasst:

  • Erfassung eines Anamnesebogens
  • Körperliche Untersuchung
  • Messung der Vitalwerte (Blutdruck, Puls)
  • Urinuntersuchung
  • Überprüfung Impfstatus

Für die gesamte Leistung sollten 30 Minuten eingeplant werden.